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Kopfbau in Ecklage am Zuckerberg. Langgestrecktes Wohnhaus des 18. Jh. mit einseitigem, zur Straßenecke orientiertem Krüppelwalm und zwei neuen, unmaßstäblichen Gauben. Aufgrund der Fensterstellung und des mehrseitigen Geschossvorsprungs ist intaktes Fachwerk unter Putz zu vermuten. Hoher Massivsockel zum Ausgleich des nach Norden abschüssigen Geländes. Traufseitiger Eingang mit einläufiger Steintreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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