Hofhaus
Hof Gassenbach um 1835
Scheune von Westen
Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Grunerstraße 76
Hofgut Gassenbach
Flur: 64
Flurstück: 5

Ehemalige nassauische Domäne, die aus dem seit 1316 erwähnten Dorf gleichen Namens hervorging. Starke Erweiterung des bestehenden herrschaftlichen Gutes 1662 durch Baumeister August Rumpf. Zunächst Vergabe des Hofes an Meier, nach 1724 Verpachtung. Um 1812 auf Initiative des Regierungsrates Karl Ibell Einrichtung einer Musterwirtschaft in Verbindung mit der Gründung der Landwirtschaftlichen Schule Idstein, der ersten Landwirtschaftsschule des westlichen Deutschland (Eröffnung 1818, Direktor Prof. Wilhelm Albrecht), zur Erprobung und Verbreitung neuer Bewirtschaftungsmethoden. Neubau des Hofhauses als Pisébau nach Plan des damaligen Bauinspektors Johann Christian Zais. In der Folgezeit verschiedene Erneuerungen der Gebäude. 1917 Verpachtung an die Stadt Frankfurt, 1930 an die Heilerziehungsanstalt Kalmenhof, heute Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Die ehemals vierseitig-geschlossene Anlage nur noch ansatzweise erkennbar. Das ehemalige Hofhaus nimmt eine Schmalseite ein.

Nach Westen eine Reihe Scheunen und Stallungen mit Spitztonnendächern, größtenteils 1923 als Ersatz von vier abgebrannten Scheunen erbaut. Die nördliche Scheune noch 19. Jh., verändert, hier eine alte Wetterfahne auf der Brandwand. Weitere moderne Wirtschaftsgebäude als Ersatz abgebrochener Bauten.

Aus einer Hofbeschreibung um 1750: „Der Hof liegt mit seinen Gebäuden etwas tief und ist ins Viereck rund umher zugebaut, bestehend in einem Hofhaus, darinnen 2 große Wohnstuben, eine räumliche Küche, 2 räumliche Keller, 6-7 Kammern und der Speicher. Untenher sind die Gebäude teils mit Läden, teils mit eisernen Stangen verwahrt. Am Hofhaus rechter Hand steht, in einem Dach fortgebaut, der Kuhstall zu 60-70 Stück Rindvieh mit tüchtigen Krippen und Raufen, oben mit einem großen Heu- und Grummetboden; daran ist ein Gänsestall und welsche Hühnerstall und an diesem 2 große Scheuern; von diesen gehen die Schweineställe an; auf der Ecke steht das Kuhhirtenhaus, sodann wiederum eine Reihe Schweineställe; an solchen ein groß Tor nach Idstein zu; dann ferner Schweineställe, auf der Ecke das Schäferhaus, an solchem der Schafstall, worin allenfalls 700 Stück Schafvieh gestellt werden können, darüber ist ein großer Heu- und Strohboden, hieran eine Werkstatt zur Wagnerei; an solcher wieder 2 Scheuern, an diesen ein räumlicher Rinder- und Kälberstall; von dieser Ecke herunter der Ochsen- und Pferdestall, oben mit Fruchtspeicher, sodann Heu- und Grummet- wie auch Hexelboden, sodann wieder ein groß Tor, so am Hofhaus steht; oberhalb des Hofhauses gegen den Pferdestall über ist ein neugebautes Hühnerhaus, unten mit Schweineställen eingerichtet. Mitten im Hof steht ein räumliches Taubenhaus auf einem Pflock. Übrigens sind sämtliche Dachwerke dieses Hofes mit Ziegel und Leien gedeckt. Der inwendige Hof ist in ca. 3 Morgen groß und weit. Außer dem Hof stehet ein Backhaus besonders. Ueberhaupt fehlt es dem Hof nicht an Platz und Behältnis, außer daß es besser wäre, wenn das Hofhaus mit noch einem Stockwerk überbauet wäre."

Nach dem Bannbuch von 1790 zählten als Besitz zum Hofgut Gassenbach: 313 Morgen Ackerland, 151 Morgen Wiesen, Gärten, Obstbäume, 3 Weiher, ca. 50 Kühe, 30 Schweine, 400 Schafe, Geflügel.

1810/11 nach Bauinventar und Gebäudeaufnahme: Vom Obertor Hofhaus, Brennerei, Kuhstall, Scheune, Scheune mit 2 Gänseställen, Schweineställe, in der Ecke 2gesch. Hirtenhaus mit Backhaus im EG, Untertor, Schweine- und Kuhställe; an der unteren Hofecke 2gesch. Schäferhaus, Schafstall mit Heuboden, Holzstall, Zehntscheuer mit Schweineställen und Hühnerhaus, Heuscheune; Rinderstall, Ochsenstall, Pferdestall in Stein mit Speichern. 2 Gärten mit Bienenhaus. Im teilweise gepflasterten Hof alter Brunnenstock mit hölzernem Trog.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.