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Vierseithof mit Hofhaus und westlichen Scheunen- und Stallgebäuden
Entstehung:
Das Hofgut Gassenbach ging aus der gleichnamigen Siedlung südlich von Idstein hervor, die um 1250 erstmals erwähnt wurde. Anfang des 17. Jahrhunderts ging die Anzahl freier Bauern mit eigenen Gütern kontinuierlich zurück, stattdessen vergrößerte sich der Adelsbesitz, bis die verbliebenen Bauern in andere Dörfer umgesiedelt wurden. Schließlich gingen die Güter in nassauischen Besitz über und wurden in dem Hofgut Gassenbach als nassauischer Staatsdomäne zusammengeführt.
Bauliche Entwicklung bis Ende des 18. Jahrhunderts:
Das Hofgut wurde ab 1662 verpachtet oder in Eigenbewirtschaftung geführt. Der Baumeister August Rumpf war für die erste umfassende Erweiterung der Hofanlage in 1662 verantwortlich. Fürst Georg August von Nassau-Idstein ließ 1709 erneut Umbaumaßnahmen an der Hofanlage vornehmen. So wurde die durch Rumpf erbaute Scheune durch zwei größere Scheunen ersetzt. Aufgrund verschiedener Mängel waren diese schon 1734 baufällig und ohnehin zu schmal, weshalb sie abgebrochen wurden. Die 1735 durch Baumeister Stengel errichteten Scheunengebäude mussten aufgrund eines Brandes in 1737 wieder ersetzt werden. Der nördliche Gebäuderiegel wurde 1721 umgebaut und sollte als zweigeschossiger Massivbau beidseitig der Tordurchfahrt als Hofmannswohnung dienen. Der Tod des Grafen unterbrach die Arbeiten, sodass die Gebäude vorerst mit nur einem Geschoss fertiggestellt wurden.
Landwirtschaftliche Schule und Musterwirtschaft:
Die Gründung des Herzogtums Nassau 1806 führte zur Aufhebung der Leibeigenschaft sowie des Fron- und Dienstzwanges und zu zahlreichen Reformen. Darunter das Nassauische Schuledikt von 1817, welches zur Vereinheitlichung der Lehrerausbildung führte. In dem landwirtschaftlich geprägten Herzogtum sollten durch eine spezialisierte Aus- und Weiterbildung die Existenzbedingungen der Landwirte gestärkt werden. Der theoretische Unterricht fand an der Landwirtschaftlichen Schule in Idstein statt.
Zur praktischen Ausbildung wurde das Hofgut Gassenbach 1812 als Musterwirtschaft und Forschungsort etabliert. Es handelte sich um ein staatliches Unternehmen, das direkt dem nassauischen Staatsministerium unterstellt war. Bereits 1809 wurde der Landwirt Adam Haßloch auf Staatskosten in einer landwirtschaftlichen Lehranstalt bei Bern ausgebildet und verpflichtet, die Musterwirtschaft Gassenbach mit dem neuesten Fachwissen und technischen Neuheiten zu bewirtschaften und den praktischen Lehranteil der Landwirtschaftlichen Schule in Idstein zu übernehmen. Ziel war es, neue Bewirtschaftungsmethoden im Pflanzenanbau, Düngeverfahren und Viehzucht zu testen, zu lehren und dieses Wissen im Herzogtum zu verbreiten. Die heterogene Bodenbeschaffenheit der Ländereien und die klimatischen Bedingungen des Hofguts Gassenbach konnten auf einen Großteil des Herzogtums angewendet werden und boten eine sinnvolle Ausgangslage. Neben der Feldbestellung und der Viehwirtschaft wurden eine Branntweinessig- und Essigbrennerei sowie eine Bierbrauerei betrieben. Neue Methoden wurden nach einem festen Regularium durchgeführt und detailliert dokumentiert, wodurch der Forschungsansatz der Einrichtung deutlich wird.
Mit dem Beginn der Musterwirtschaft in 1812 gingen auch umfangreiche Umbaumaßnahmen einher, die durch den Baumeister Wilhelm Jakob Wimpf geleitet wurden. Die Stallungen und Scheunen wurden umgebaut und das Hofhaus wurde als Pisébau unter dem Bauinspektor Johann Christian Zais neu errichtet. Seit 1917 wurde das Hofgut an die Stadt Frankfurt verpachtet, die die Anlage 1930 der Heilerziehungsanstalt Kalmenhof (nach dem Zweiten Weltkrieg Landeswohlfahrtsverband Hessen) zur Pacht überließ. Das Hofgut wurde als Ausbildungsort für Landwirtschaft weitergeführt und bis 2019 als landwirtschaftliche Produktionsstelle genutzt.
Gebäudebestand:
Die mindestens seit dem 18. Jahrhundert als Vierseithof ausgebildete Hofanlage bestand aus einem heterogenen Gebäudebestand mit unterschiedlich hohen Satteldachbauten (s. Zeichnung von 1756). Im Norden und Süden gab es jeweils eine Hofdurchfahrt. Durch die Umbauten zur Musterwirtschaft wurde im Westen ein einheitlicher Scheunenriegel mit großvolumigen Spitztonnendächern errichtet, zum Teil auch auf der Ostseite. Die Gebäude der Südseite blieben weitgehend unverändert, während das Haupthaus im Norden als durchgehender Gebäuderiegel über das Hoftor hinweg neu errichtet wurde. Ein Großteil des westlichen Hofriegels wurde 1815 durch einen Brand zerstört und musste neu errichtet werden. Dieser brannte wiederum 1923 größtenteils ab, lediglich die nördlichste der Stallbau war nicht vollständig zerstört. Die Ersatzbauten mit großvolumigen Spitztonnendächern brannten in 1968 erneut ab und wurden in gleicher Form wiederaufgebaut. Der östliche Scheunenriegel brannte 1939 zum Teil ab, die neu aufgebauten Gebäude fielen 1969 jedoch erneut einem Brand zum Opfer und wurden in vereinfachter Form wiederaufgebaut.
Hofhaus:
Der eingeschossige Pisébau mit Krüppelwalmdach und zentralem Dachreiter von 1811/12 steht auf einem massiven Sockelgeschoss. Das hölzerne Hoftor ist in Teilen erhalten. Von dort wird das Gebäude zu beiden Seiten erschlossen, im westlichen Gebäudeteil ist noch die klassizistische Eingangstür mit durchfenstertem Rundbogenabschluss erhalten. Die Fensteröffnungen sind weitgehend unverändert erhalten, ausgenommen im Bereich der westlichen Hofseite. Dort befanden sich bauzeitlich die Branntweinbrennerei und die Küche mit Backofen. Durch eine jüngere, gastronomische Umnutzung sind die Raumstrukturen in diesem Bereich verändert. Vereinzelt sind historische Türen, kleinere Befunde und eine freigelegte historische Fachwerkwand erhalten. Gegenüber im westlichen Gebäudeteil befand sich die Wohnung des Hofverwalters. Das Gebäude ist vollständig unterkellert und besitzt zwei weitgespannte, großvolumige Gewölbekeller mit Belüftungsöffnungen im Sockelbereich.
Westliche Scheunenzeile:
Das nördlichste Stallgebäude zählt mit dem Hofhaus zum ältesten Gebäudebestand, wenn auch schon mehrfach umgebaut. Der zweigeschossige Massivbau weist Fenstergewände in rotem Sandstein und teilweise Bruchsteinmauerwerk auf. Die Stallungen im Erdgeschoss wurden 1959 erneuert und mit Stahlträgern verstärkt.
Die drei anschließenden Stall- und Scheunengebäude wurden nach dem Brand 1968 wieder als Massivbauten mit großvolumigen Spitztonnendächern und jeweils einem zentralen Zwerchhaus aufgebaut. Im direkt anschließenden Gebäude befanden sich im Erdgeschoss ebenfalls Stallungen mit hofseitigen Fensteröffnungen. Die beiden südlichen Scheunen verfügen über ein Scheunentor. Bemerkenswert ist die freitragende Holzrippenkonstruktion, eine Dreigelenk-Spitzbogen-Fachwerkbinder-Konstruktion. Im Süden schließt um die Ecke ein vermutlich ebenfalls noch aus dem 19. Jahrhundert stammendes Werkstattgebäude mit Schmiede an. Das historische Hofpflaster ist in großen Teilen erhalten.
Denkmalbegründung:
Das Hofgut Gassenbach ist ein wichtiges Zeugnis der landwirtschaftlichen Entwicklung im Nassauischen Herrschaftsgebiet und über das wüste Dorf Gassenbach. Bereits als verpachtete nassauische Staatsdomäne von wirtschaftlicher Bedeutung für das Haus Nassau, ermöglichte der Ausbau zur Musterwirtschaft mit Ausbildungsplätzen Anfang des 19. Jahrhunderts eine rasante Weiterentwicklung der Landwirtschaft im gesamten Herzogtum. Die Kombination der theoretischen und praktischen Ausbildung der Landwirte führte zur weiten Verbreitung neuer Methoden und Techniken, die bis nach dem Zweiten Weltkrieg maßgebend in der Landwirtschaft waren. Aus dieser Bauphase haben sich das schlichte und dennoch repräsentative Haupthaus in Pisébauweise, das nordwestliche Stallgebäude sowie das historische Hofpflaster erhalten. Die Großbrände des 20. Jahrhunderts reduzierten den historischen Baubestand drastisch. Umso bemerkenswerter ist es, dass die westliche Scheunenzeile mehrfach in annähernd gleicher Form mit den prägnanten, städtebaulich wirksamen Spitztonnendächern und der ungewöhnlichen Dachkonstruktion wiederaufgebaut wurde.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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