Kaffeegasse 10
Kaffeegasse 10, Bautafel
Kaffeegasse 10, Bautafel
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Kaffeegasse 10
Flur: 10
Flurstück: 295

Wohnhaus des Zimmermannes Herbert Linck von 1665. Giebelständiger Bau von gedrungenen Proportionen. Niedriges Erdgeschoss unter neuer Verkleidung. Fachwerk stark verändert, aus der Bauzeit nur Eckverstrebungen mit geschweiften Knaggen (Schnitzerei wegen Übermalung kaum erkennbar). Zwei geschnitzte Brüstungstafeln (eine vielleicht früher über dem Eingang), mit Zimmermannszunftzeichen und Inschrift: "Dem Gnädigen Gott wir Ehre schvldigen loben und ihm dancken Herbert Linck vnd seine Havsfrav Anna Margreta anno 1665".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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