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Zweizoniges, um 1700 errichtetes Fachwerkwohnhaus in Traufstellung, eine Giebelwand freistehend. "Idsteiner Eingang" mit beidseitigen schmalen Fenstern und Steintreppe. Vorkragendes Obergeschoss mit Mannfiguren. Neue Dachausbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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