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Ackerbürgerhof mit zweiteiligem Wohngebäude und verziertem Hoftor. Ältester Bestandteil ist das (nach Dendrochronologie) 1513 erbaute giebelständige Wohnhaus mit für diese Zeit charakteristischen Figurationen aus gebogenen, überkreuzten Eckstreben mit Kopfbändern und aufgeblatteten Riegeln. Traufständiger Anbau von 1590 mit Fachwerkzier und fränkischem Fenstererker an der nördlichen Giebelseite, Eckpfosten mit Tauschnitzerei und Baudatum. Zurückliegende Haushälfte erneuert. Straßenseitige Fensterformate nachträglich vereinheitlicht. Hoftor mit geschnitztem Renaissance-Dekor bez. 1604. Inschrift: "Porta patens esto nulli claudatur Honesto" (Die Tür soll offenstehen, keinem Ehrenwerten möge sie verschlossen werden).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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