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Ackerbürgerhof von 1595. Giebelständiges Wohnhaus, jüngerer traufständiger Anbau mit Hoftorüberbauung. Fachwerk der Hauptgeschosse im 18. Jh. verändert, hier nur vereinzelte Zierelemente, manche in Zweitverwendung, erhalten. Im Giebel dagegen dekorative Brüstungsornamentik, Ansätze von Flachschnitzerei (vielleicht eines ehemaligen Schweifgiebels). Eingang mit innenliegender Treppe, Oberlicht mit zierlichen Sprossen. (Neue) Scherzinschrift: „sita usvilate inis taberce ines".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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