Obergasse 16, Portal 1612
Obergasse 16, Hoftor
Obergasse 16, Kellertür
Obergasse 16, Spindeltreppe im Seitenflügel
Obergasse 16, Treppe im Hauptbau
Obergasse 16
Obergasse 16, ehem. sog. Lehrerzimmer, Stuckdecke
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Obergasse 16
Druckerei Grandpierre
Flur: 10
Flurstück: 304/1

Wahrscheinlich ehemaliger Adelshof. 1818 Nassauisches Institut für Landwirtschaft, 2. Hälfte 19. Jh. Königliches Rezeptorium, Büro des königlich-preußischen Steuereinnehmers. 1899 Gründung der ldsteiner Zeitung durch Georg Grandpierre (Gedenktafeln).

Langgestreckter Bau mit massivem Erdgeschoss aus dem 17. Jh., darüber Fachwerk-Obergeschoss des 18. Jh. mit Mansarddach sowie zwei quadratischen Eckaufbauten mit Mansard-Zeltdächern. Im Mauerwerk drei runde Reliefmedaillons (Drucker, Greif, Gutenberg) von Ferdinand Abt, 1926. Im Obergeschoss 18 Fensterachsen mit genasten Feuerböcken als durchgängigem Brüstungsornament. Großes Rundbogenportal mit Quaderung und Rosetten; Inschrift "Buchdruckerei Buchbinderei" sowie Bildnis Gutenberg (von F. Abt) im Schlussstein. Holztor mit zweiflügeliger Rundbogenpforte und Beschlägen original erhalten. Im hofseitigen, größtenteils erneuerten Anbau Sandsteinportal mit Stabgewände und Datum 1612. Hier im Inneren barocke Wendeltreppe mit gedrehter Spindel.

In der Durchfahrt Eingang des an der Obergasse gelegenen Traktes mit geschnitzter barocker Tür, daneben reich profilierter Kellereingang. Innen großzügiger Treppenaufgang, Geländer mit Holzbalustern. Erdgeschossiger Durchgang zu Werkstatt/Lager mit klassizistischer Tür, bez. "CP 1827". Im Obergeschoss ehemaliges Lehrerzimmer, Stuckdecke mit etwa quadratischem Spiegel über schrägen, ebenfalls verzierten Randfeldern. Weitere Teile barocker Innenausstattung wie Türen, Gewände u. a. erhalten. Beeinträchtigung durch die gewerbliche Nutzung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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