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Zeitweilig auch Haus Toepfer genannt. Der Nordflügel wurde 1620-26 durch den gräflichen Bauschreiber Henrich Heer (geb. um 1590) erbaut. Heer wurde 1614 von Graf Ludwig II. von Nassau-Weilburg-Saarbrücken nach Idstein verpflichtet, wo er in erster Linie mit dem Neubau des Idsteiner Schlosses beschäftigt war. Die südlichen Bauteile um 1700 angefügt. Danach „Jagdschloss", zeitweise Forstamt. Im 19. Jh. landwirtschaftliche Nutzung. 1911-1955 Wohnsitz des Malers Ernst Toepfer (1878-1955). Als Sammler von Antiquitäten fügte Toepfer zahlreiche historische Fundstücke in Fassade und Innenausstattung des Gebäudes ein. 1991/92 Ausbau für gastronomische Nutzung.
Der älteste Teil und Hauptbau, giebelständig auf rechteckigem Grundriss, nimmt - mit fassadenbestimmendem, durch eine Haubenlaterne gekrönten Erker über fast die gesamte Haushöhe und rückwärtig angeschobenem Treppenturm - Formelemente auf, wie sie das Schloss und auch der ehem. Stockheimer Hof (Obergasse 31) aufweisen. Über hohem Massivgeschoss erhebt sich der Fachwerkaufbau, der nur straßenseitig schmückendes Schnitzwerk - ähnlich dem des wenig älteren Killingerhauses - zeigt. Das Obergeschoss zeichnet sich durch fränkische Fenstererker und reich geschnitzte Brüstungsplatten aus. Inschrift: „Iohann Weitzel Anna Catharina Weitzel Eheleud / anno 1670". Diese nicht zur Geschichte des Hauses passende Inschriftentafel wie auch weitere Schnitzereien wurden möglicherweise auf Veranlassung Toepfers angebracht. Über dem erdgeschossigen Erkerfenster nassauisches Löwenwappen.
An der Südseite zum Hof Steinportal mit Diamantquaderung, geradem Sturz und Wappen des Henrich Heer und seiner Ehefrau Anna Rumpfelin. Inschrift: „Gott allerding Anfang bewahr unsern Ein und Ausgang anno 1620"; mit quergeteilter Tür.
Im Inneren einige Konstruktionsteile wie profilierte Stützen mit Konsolen und Unterzügen erhalten.
Der Hof wird nach Osten durch eine große, jetzt (für Hotelnutzung) durchgreifend erneuerte Scheune des 18. Jh. abgeschlossen.
Im gepflasterten Hof ein (wahrscheinlich durch Toepfer aufgestellter) barocker Sandsteinbrunnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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