Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bestandteil der Heilanstalt Kalmenhof. Das Anwesen wurde nach Johann Henrich von Kalm († 1776) benannt, der es 1768 erwarb. Der Stockheimer Hof wurde 1350 gegründet, die bestehenden Gebäude 1599 durch die Herren von Stockheim, Burgmannen der Grafen von Nassau, errichtet. Das stattliche Gebäude steht in der Tradition der schon Mitte des 16. Jh. durch die Familie von Stockheim erbauten Herrenhäuser in Eltville und Geisenheim, deren Grundtypus hier beibehalten wird. Insbesondere bei der Disposition von Treppenturm, Eingang und giebelseitigem Erker bzw. Vorbau besteht Übereinstimmung, mit Geisenheim ist der dreigeschossige Hauptbau mit Krüppelwalmdach gemeinsam. Hier auf massivem Unterbau zwei Fachwerkgeschosse, Zierformen nur im zweiten Obergeschoss und im Giebelfeld. Halbrunder, höhergemauerter Treppenturm mit einem Fachwerkgeschoss und Haubendach. Über dem unteren Fenster des Erkervorbaues die Wappen von Stockheim und von Hattstein (Johann Friedrich von Stockheim heiratete 1591 Catharina von Hattstein, Tochter des Henn Hattstein in Camberg und der Elisabeth Weißin von Fauerbach); Baudatum 1599.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |