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Traufständiges Wohnhaus des frühen 18. Jh. an der oberen, hier ansteigenden Schäfergasse. Teil der geschlossenen Bebauung, Ecklage. Zweizoniger Fachwerkbau mit intaktem, regelmäßigen Gefüge. Symmetrische Hölzeranordnung mit Andreaskreuzen in der freien Giebelwand. Neue, hochformatige Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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