Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Errichtet 1858/59 anstelle eines älteren Gefängnisgebäudes. Nutzung bis ins 20. Jh., heute Jugendzentrum. Zum Komplex ehemaliger Amtsgebäude am Aufgang zum Schloss gehörig. Bruchsteinbau mit Zeltdach auf Quadratgrundriss. Schlichte steinsichtige Fassade mit Blendrahmen. Im Obergeschoss Stichbogenfenster, ehemalige kleinere Öffnungen zugesetzt. Im Erdgeschoss Rundbogenöffnungen. Eingang durch rahmende Quaderung betont, Tür mit Oberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |