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1102 erwähnt, 1255 nassauischer Besitz. Auf schmalem langen Felsen inmitten des Tales von Wörsbach und Wolfsbach. Ältester Teil ist der an höchster Stelle um 1355 erbaute Bergfried, genannt Hexenturm (s. dort, Schlossgasse o. Nr.). Am südlichen Ende zur Stadt Torgebäude von 1497 (Schlossgasse 16). Dazwischen lange Gebäudegruppe (Alte Amtsgebäude) des 16. Jh. nach Entwürfen von Ludwig Kempf, vielleicht auf älteren Mauerwerksresten.
Schlossgasse 14, östlich des Torgebäudes, schlichter Steinbau von 1721. In der Ostwand vermauerter Rest eines Doppelwappens Graf Johannes und Ehefrau Anna von Leiningen-Dachsberg. Neubarocker Eingang mit Aufgang zum Torbogensaal, innen Kreuzgewölbe auf figürlichen Konsolen.
Schlossgasse 18, südliche Baugruppe, 1565 erbaut. Über ein- bis zweigeschossigem Mauerwerk mit Rundbogeneingängen ein größtenteils im 18. Jh. erneuertes (für Verputz konzipiertes) Fachwerkgeschoss; aus der Erbauungszeit noch ein Erker mit welscher Haube, ein Bundabschnitt mit Brüstungszier und der 1993 erneuerte geschweifte Nordgiebel mit Schmuckfachwerk. In der Mauer Wappenstein, nassauischer Löwe und Inschrift „BGZN 1565" (Balthasar Graf zu Nassau). Barocke Tür mit Holzgewände.
Schlossgasse 20, Altes Amtsgericht. Nördliche Baugruppe, 1588 errichteter letzter Erweiterungstrakt der Burg. Steinbau mit achteckigem, von welscher Haube gekröntem Treppenturm, Eingang mit Stabgewände. Geschweifter Nordgiebel mit reicher Fachwerkzier, 1992 erneuert. Großer tonnengewölbter Keller. Südlich anschließender Zwischenbau mit zwei Fachwerkgeschossen auf hohem massiven Keller, errichtet noch Ende des 15. Jh. Geschosshohe Kreuzverstrebungen und aufgeblattete Riegel in dem auf Knaggen weit auskragenden Obergeschoss.
Alle Gebäude werden heute durch die Stadtverwaltung genutzt.
Sachgesamtheit
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |