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Als Landesaufnahmeheim für gefährdete Kinder 1912 gegründet durch eine Stiftung des Zentralwaisenfonds. Jetzt Jugendheim mit Schule (Feldbergschule). Der 1911 geplante Bau wurde wohl um 1927 erweitert und um ein formal ähnliches Schulgebäude mit Turnhalle ergänzt, letzteres 1963 durch einen Neubau ersetzt.
Ursprungsbau auf Winkelgrundriss mit teilweise abgewalmtem Dach und zwei Giebeln, parallel gestellter Erweiterungsbau. Dach-, Giebel- und Obergeschosswandflächen verschiefert. Sprossenteilung der Fenster, Klappläden und Eckloggien nicht erhalten. Eingangsbetonung durch Treppe, Portal mit ovalem Oberlicht mit umrahmendem Relief (Mädchen und Knabe), wahrscheinlich von Ferdinand Abt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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