Kalmenhof, Eingangshalle
Kalmenhof, Treppenhalle 1. Obergeschoss
Kalmenhof von Norden
Kalmenhof, Haupteingang
Kalmenhof, Ansicht von Westen, Zeichnung Minner, um 1929
Kalmenhof, Abbildung um 1890
Kalmenhof, Verbindung Haupt- und Werkstattgebäude (ehem. Wäscherei)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Kalmenhof
  • Grunerstraße 2
  • Veitenmühlberg
Kalmenhof, Haupt- und Werkstattgebäude
Flur: 18, 19
Flurstück: 1, 18/11, 19

Haupt- und Werkstattgebäude des Sozialpädagogischen Zentrums des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

1888 erfolgte die Gründung einer Heil- und Pflegeanstalt zur Betreuung lernschwacher und behinderter Kinder durch den überwiegend aus Frankfurter Bürgern bestehenden „Verein für die Idiotenanstalt Idstein" und Ankauf des alten Gutbesitzes Kalmenhof. Die 1923 Heilerziehungsanstalt Kalmenhof zu Idstein im Taunus benannte Einrichtung beherbergte zunächst zwischen 250 und 300 Zöglinge, etwa die Hälfte davon als Schüler in der zugehörigen Sonderschule. Nach 1930 nahm die Heimbelegung stark zu. An die nahezu 1000 Opfer der „Euthanasie" in der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 erinnert ein Mahnmal auf dem Veitenmühlberg. Seit 1953 ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen Träger des Heimes und der Schule.

Das als Lehrlingsheim bezeichnete Hauptgebäude wurde 1929, das benachbarte ehemalige Wäscherei- und jetzige Werkstattgebäude 1930 durch den Architekten Ludwig Minner aus Wiesbaden geplant. Der auf einem Winkelgrundriss angelegte Hauptbau vereinigt expressionistische Moderne mit heimatbezogen-traditioneller Architektur. Die beiden Flügel mit Spitztonnendächern - die Parkfassade mit Spitzbogenarkade, die Straßenwand geschlossen, mit Schweifgiebelgauben und Verschieferung - treffen sich in der für Eingang und Treppenhaus genutzten, turmartig überhöhten Ecke. Konisch nach oben erweiterte Massivstützen des Vorbaues wiederholen sich im Inneren als Backsteinpfeiler, im Obergeschoss eingebunden in eine Wandverblendung desselben Materials. Weitere erhaltene Details sind Treppengitter und Balkongeländer aus Stahl.

Das Werkstattgebäude, durch eine Verbindungsbrücke an den Hauptbau angeschlossen, zeigt mit Fensterbändern und sachlicher Hallenkonstruktion eine zeitgenössisch-moderne Formensprache. Die Schieferverkleidung stellt den optischen Bezug zum Wohngebäude her.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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