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Eine Posthalterei soll 1680 eingerichtet worden sein. (Die Stadterweiterung wurde um 1685 begonnen). Um 1700 errichteter, stattlich dimensionierter, verputzter Bau mit Walmdach, daneben großer, überdachter Torbau aus Holz. Die symmetrische siebenachsige Hauptfassade mit Mitteleingang ist durch entstellende Veränderungen beeinträchtigt (Gewände fehlen). Ehemalige winkelförmig den Hof umschließende Nebengebäude nur in Resten erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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