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Traufständiges Wohngebäude von bescheidenen Ausmaßen, jedoch im Fachwerk vollständig erhalten. Im Rähm über dem Eingang Baudatum 1701. Damit gehört das Haus in die Phase der planmäßigen Stadterweiterung und ist Beispiel für einen kleineren, zweizonigen Bautyp des Handwerker- oder Ackerbürgerhauses. Als Fachwerkschmuck Schwellenprofil, im Obergeschoss zeitübliche K-Streben. Ein eingeschossiger Anbau an der Nordseite wurde nach 1987 entfernt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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