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Nachdem vorher die jüdischen Toten aus Idstein auf dem Sammelfriedhof bei Esch beerdigt worden waren, wurde der Idsteiner Friedhof 1874 nördlich außerhalb der Stadt angelegt. Mauerumgebenes langrechteckiges Areal mit eisernem Gittertor an der Schmalseite. In der Mitte einer Langseite jüngeres gemauertes Mahnmal. Im Gelände durch Randsteine gekennzeichnete Wege. Die noch vorhandenen Grabsteine der teils zerstörten 50 bis 75 Gräber wurden an der Mauer aufgestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |