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Hofreite, früher vierseitig geschlossen; Wirtschaftsbauten nun zum Teil entfernt oder erneuert. Zurückliegendes Wohnhaus des biedermeierlichen Typs aus der Mitte des 19. Jh. mit abgewalmtem Dach, fünfachsig-symmetrischer Traufenfassade und charakteristischen Details: eingezogener Mitteleingang mit zweiflügeliger Tür und holzverkleidetem Gewände, Oberlicht und (erneuerter) Treppe. Kassettierte Türblätter mit Schnitzrosetten. Jüngere Putzornamentik mit Betonung der Fenstergesimse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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