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1768 am nördlichen, unteren Ortsausgang errichtet, entspricht das Rat- und Backhaus in Größe, Bauform und Traufstellung den benachbarten Wohnhäusern. Der verschieferte Dachreiter mit Uhr und Spitzhelm weist auf die öffentliche Funktion hin. Mit geschosshohen Andreaskreuzen zeigt das im 19. Jh. veränderte, zeitweise verputzte Fachwerk ungewöhnliche Formen. Giebelwand im Erdgeschoss massiv. Typischer mehrfunktionaler Gemeinschaftsbau kleiner Dörfer. Als ehem. Mittelpunkt sozialen Lebens ortsgeschichtliche Bedeutung, markantes Element des Dorfbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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