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Wohnhaus einer Hofreite. Nach Wegfall der Wirtschaftsgebäude freistehend, giebelständig direkt an der Straße. Über Bruchsteinsockel Fachwerk des 18. Jh. Rückwärtige Erweiterung, Dachgeschoss mit Kniestock aus dem 19. Jh.; Gauben neu. Das ursprüngliche Gefüge in guter handwerklicher Ausführung mit K-Streben, Schwellenprofil und traufseitigem Geschossvorsprung mit abgerundeten Hölzern; in der Straßenfront zwei genaste Brüstungsstreben. Verfremdetes Bild durch vorstehenden neuen Putz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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