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Hofreite, Traufstellung von Wohnhaus und Scheune, dazwischen Holztor mit Gitter. Das Wohngebäude des frühen 19. Jh. stellt einen Übergangstyp dar: der Umriss mit Halbwalmen, „dreizonige" Fensterstellung, horizontale Geschosstrennung gehen auf das barocke Fachwerkhaus zurück; die fast symmetrische Putzfassade, Betonung der Mittelachse, der (erneuerte) eingezogene Eingang mit Oberlicht weisen auf den biedermeierlichen Wohnhaustyp um 1850 hin. Die Scheune ebenfalls verputzt und verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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