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Wohnhaus und Scheune einer vierseitig geschlossenen Hofreite mit weiteren Wirtschaftsgebäuden um 1900. Das verputzte, zurückliegende Fachwerkwohnhaus wurde nach jetzt hofseitig angebrachter Inschrift 1729 erbaut, die Scheune mit wohlerhaltener ortsbildprägender Giebelfront geht ebenfalls auf das 18. Jh. zurück. Die Inschriftentafel wurde durch den Idsteiner Bildhauer F. Abt teilweise falsch ergänzt: „Anno 1729 den 29. T. Aprilis bauten Bürg(er) (richtig: Georg) Phillip Fraundt vnd seine ehliche Hausfrau Anna Catharina dieses Häusschen / Gott bewahre solches vor Feuer vnd Brannt in Ehren und den ihrigen ganzen Eh und Hausstand".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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