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Am Pfarrbogen, Am Pfarrgarten, Am Obertor, Blindengasse, Hainstraße, Klostergasse, Knappegasse, Untergasse einschließlich umgebende Grünzone (Dammweg, Knallbach).
Bebauung innerhalb der Ringmauer, die bis 1730 die Bebauungsgrenze darstellte. Die Ortsstruktur des ehemaligen Freifleckens orientiert sich an der Topographie der gestreckten Anhöhe. Die Kirche nimmt den höchsten Punkt ein. Die Untergasse ist als Hauptverbindung zwischen dem ehemaligen Ober- und Untertor, parallel zum Ostrand, wichtigste innerörtliche Achse. Der geradlinige Verlauf (alter Name: Strake Gasse), die Straßenbreite und die gleichmäßige Parzellierung mit geschlossen-traufständiger Bebauung verweisen auf eine planmäßige Anlage (Wiederaufbau nach dem großen Brand 1692). Die Untergasse bietet auch heute in der Substanz ein einheitliches und wenig gestörtes Bild, wenn auch die Fassadenbehandlungen einen unterschiedlichen Stand zeigen. Unter Putz ist vielfach reizvolles Fachwerk, auch mit Schmuckformen, zu vermuten, wie einige freigelegte Beispiele (Nr. 22, 28) zeigen. Der nach 1900 aufgebrachte Fassadenputz mit Zierelementen (Nr. 17, 30) besitzt durchaus eigene Qualität. Als ortstypische Elemente finden sich hier - wie auch in anderen Gassen - zahlreiche einläufig-massive Eingangstreppen und überbaute Hoftore. Haus Untergasse 20 zeichnet sich durch ein Mansarddach und einen Erker mit Haube aus. Die prägnanteste Ortsansicht stellt die Scheunenzeile der Untergasse als geschlossener Bebauungsrand auf den Resten der Mauer nach Osten dar, die vorgelagerte Gartenfläche ist bisher kaum gestört.
Im westlichen Ortsbereich ist die Straßenführung "organischer"; hier sind Lücken und Störungen in der historischen Substanz zahlreicher. Die Blindengasse (früher: Blinde Gasse, da ohne Fenster ?) bildet als Scheunengasse ein "Rückgrat" der hier spiegelbildlich angelegten, zu den parallel geführten Straßen Klostergasse (ehemals Obergasse) und Im Obertor hin orientierten Hofreiten. Es überwiegt deutlich ein "städtischer" Hoftyp mit Parallelstellung von Wohnbauten und Scheunen in geschlossenen Zeilen.
Der westliche Ortsrand stellt sich weniger einheitlich als der östliche dar, jedoch sind hier noch wesentliche Teile der Fleckenmauer mit Schalentürmen und dem Hutturm als südwestlichem Eckpunkt der Befestigung erhalten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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