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Die 1355-93 erbaute, 1613-76 vollständig wiederhergestellte Ringmauer ist in ihrem Verlauf im Ortsgrundriss noch eindeutig abzulesen; als aufgehendes Mauerwerk stellt sie sich vorwiegend im Sockelbereich der Randbebauung bzw. als Stütz-und Geländemauer dar. Am westlichen Ortsrand sind neben dem Hutturm die Reste von zwei oder drei Schalentürmen, teilweise integriert in die jüngere Bebauung, erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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