Ringmauer mit Schalentürmen
Ringmauer mit Schalentürmen
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
Walsdorf
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Ringmauer mit Schalentürmen
Flur: 3
Flurstück: 237, 238, 494, 498, 503, 504, 505/2, 506, 507, 508/1, 508/2, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 519, 520, 549, 553, 554, 555, 556, 557, 558, 560, 561, 563, 564, 566, 568/1, 568/2, 570/3, 572/3, 576, 577, 582, 583, 584, 590, 592, 593, 615, 617

Die 1355-93 erbaute, 1613-76 vollständig wiederhergestellte Ringmauer ist in ihrem Verlauf im Ortsgrundriss noch eindeutig abzulesen; als aufgehendes Mauerwerk stellt sie sich vorwiegend im Sockelbereich der Randbebauung bzw. als Stütz-und Geländemauer dar. Am westlichen Ortsrand sind neben dem Hutturm die Reste von zwei oder drei Schalentürmen, teilweise integriert in die jüngere Bebauung, erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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