Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Pfarrhaus des 18. Jh. mit Scheune, heute Gemeindehaus. Die Südwestecke sitzt im Obergeschoss auf der Kirchhofmauer auf, so dass darunter im diagonal abgeschnittenen Erdgeschoss eine Durchfahrt freibleibt. Nach Süden orientierte Giebelseite mit Krüppelwalm (frühere Verschieferung durch Kunstschiefer ersetzt) bildet den optischen Abschluss der Untergasse. An der verputzten östlichen Traufseite geringer Geschossüberstand. Die über dem abfallenden Gelände hochaufragende, wohlerhaltene Scheune (mit neuen Fenstergefachen) setzt einen wichtigen städtebaulichen Akzent am nördlichen Ortsrand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |