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Fachwerkwohnhaus in Traufstellung mit überbautem Hoftor ähnlich Nachbargebäude Nr. 28. Fachwerk des frühen 18. Jh., evtl. mit Zierformen, vermutlich weitgehend erhalten. Im Erdgeschoss sind die Eckständer mit Schnitzprofil in Brüstungshöhe sichtbar. Die ehemalige Bogenform des Torsturzes ist in Ansätzen noch zu erkennen. Die Fensterordnung wird durch Putzornamentik des frühen 20. Jh. reizvoll betont. Zweiflügelige Tür des 19. Jh., verändert, Eingang mit Treppe und Oberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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