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Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite an der Ecke Feldstraße/Brunnenstraße. Traufständiges Fachwerkhaus der zweiten Hälfte des 18. Jh., vollständig verputzt. Im Erdgeschoss Teile der Holzkonstruktion durch Mauerwerk ersetzt, straßenseitiger Geschossvorsprung erhalten. Die Fensterstellung lässt die ursprüngliche Aufteilung des dreizonigen Gebäudes mit Mitteleingang erkennen. Ortsgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung als letzter Rest historischer Bausubstanz im alten Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |