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Landhaus der Zeit kurz vor 1900 in Hanglage südöstlich außerhalb des Ortes (jetzt Rand eines Neubaugebietes). Zeitweilige Nutzung als Jugendherberge. Sichtfachwerk mit Backsteinausfachung. Verschiefertes Walmdach mit Zwerchhäusern und diagonal gestelltem Eckerker mit hohem, geschwungenem Dach. Einige Details wie kleine Dreiecksgauben mit Spitzbogenfenstern und Knaufaufsätzen erhalten. Mauereinfriedung ebenfalls aus Backstein. Weithin sichtbar über dem Dasbachgrund.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |