Schöne Aussicht 14
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Rheingau-Taunus-Kreis
Niedernhausen
  • Schöne Aussicht 14
Flur: 10
Flurstück: 382/1

Villa um 1900; Teil einer gründerzeitlichen Zeile an der Schönen Aussicht, hier letztes Beispiel mit noch weitgehend erhaltener Fassade. Innerhalb eines Gartens freistehender zweigeschossiger Bau in hochstrebenden Proportionen. Eine Gebäudeachse springt vor und schließt als durch Fachwerk betontes Giebelzwerchhaus ab; in der Mitte ein über zwei Geschosse reichender, über der Trauflinie als offene überdachte Loggia ausgeführter Erker mit Brüstungszier. Alte Einfriedung nicht erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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