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Wohnhaus einer Kleinhofreite des 18. Jh. Zweizoniges Gebäude in Traufstellung, hinter schmalem Vorgarten von der Straße zurückgesetzt. Wohlerhaltenes, komplettes Fachwerk der zweiten Hälfte des 18. Jh. mit Mannfiguren, diagonalen Brüstungshölzern und angedeuteter Profilierung der Obergeschossschwelle. Satteldach mit jüngerer Schleppgaube. Trotz bescheidener Dimensionen besitzt das Haus besonderen städtebaulichen Wert als Bestandteil des Fachwerkensembles am östlichen Ortsausgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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