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Limburger Straße 13-25, 20, 22, 24
Untergasse 2, 5, 7
Der Ortskern von Oberjosbach zeichnet sich durch eine relativ dichte und zur Hauptstraße geschlossene Bebauungsstruktur aus, die besonders an der Südseite der Limburger Straße erhalten ist. Eine ortsspezifische Besonderheit bildet die Anordnung von Hofreiten in zweiter Reihe, erschlossen über die vorderen Höfe mit Durchgangsrecht. Es kommen zwei-, drei- und vierseitige Hofformen mit giebel- und traufständigen Wohnbauten vor. In der Untergasse überwiegen kleinere Hoftypen. Mehrfach findet sich eine zweifarbige ornamentale Verschieferung als Zutat des 19. Jh. an den überwiegend aus dem 18. Jh. stammenden Bauten.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |