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Erbaut kurz vor 1900 oberhalb der Kirche. Innerhalb des relativ großen Grundstückes freistehender, blockhafter Backsteinbau mit sparsamer Fassadenornamentik. Eingang an der Westseite mit repräsentativer Haustür aus der Erbauungszeit. An der Südwand auf einer Steinkonsole Figur des Christus als guter Hirte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |