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Wohnhaus des frühen 18. Jh. in Traufstellung mit kleinerem, schmalem Anbau, so dass sich eine Staffelung der Firsthöhe ergibt. Der Anbau kragt rückwärtig auf Strebenunterstützung deutlich aus. Eingang vom Hof aus durch neuen Anbau. Fachwerk unter Putz liegend, die Giebelflächen im 19. Jh. verschiefert mit zweifarbiger Ornamentik ähnlich Scheune Limburger Straße 13. Als Teil der geschlossenen Bebauung an der Südseite der Limburger Straße besitzt das Gebäude städtebaulichen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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