Limburger Straße 17
Limburger Straße 17
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Rheingau-Taunus-Kreis
Niedernhausen
Oberjosbach
  • Limburger Straße 17
Flur: 1
Flurstück: 11/1

Wohnhaus des frühen 18. Jh. in Traufstellung mit kleinerem, schmalem Anbau, so dass sich eine Staffelung der Firsthöhe ergibt. Der Anbau kragt rückwärtig auf Strebenunterstützung deutlich aus. Eingang vom Hof aus durch neuen Anbau. Fachwerk unter Putz liegend, die Giebelflächen im 19. Jh. verschiefert mit zweifarbiger Ornamentik ähnlich Scheune Limburger Straße 13. Als Teil der geschlossenen Bebauung an der Südseite der Limburger Straße besitzt das Gebäude städtebaulichen Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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