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Sandsteinkreuz des späten 19. Jh. mit Kleeblattenden auf inschriftlosem Sockel, ähnlich dem Wegekreuz an der Straße nach Niedernhausen (L 3027). Korpus aus anderem Material, überstrichen. Traditioneller Bestandteil der Friedhöfe katholischer Gemeinden. Ein weiteres jüngeres oder erneuertes) Holzkreuz steht außerhalb der Friedhofsmauer an der Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |