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Teil einer im späten 18. Jh. errichteten reizvollen Baugruppe mit Scheune von 1808 (Datum im geschnitzten Torsturzbalken). Das Rat- und Backhaus zeichnet sich durch ein Sichtfachwerk-Obergeschoss (Ratsstube) über niedrigem massiven Erdgeschoss (Backstube) aus, bekrönt von Uhrendachreiter mit Zwiebelhaube. Aus Backstein gemauerter Schornstein noch vorhanden. Mehrfunktionaler dörflicher Gemeinschaftsbau kleiner Gemeinden, von ortsgechichtlichem und ortsbildprägendem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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