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Hofreite im südlichen Ortsbereich. Das traufständige Wohnhaus schließt unmittelbar an ein (ehemals fast baugleiches) Nachbargebäude an. Die Hoffläche wird durch ein schmales giebelständiges Nebengebäude aus Fachwerk mit Bruchsteinaußenwand (Schuppen) begrenzt. Die zurückliegende Scheune jünger bzw. erneuert. Das verputzte Wohnhaus - bis auf geringe Eingriffe ungestört - geht auf das frühe 18. Jh. zurück und dürfte Fachwerk entsprechender Qualität aufweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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