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Das Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite (Scheune nicht mehr vorhanden) fällt durch seine Traufstellung hinter einem kleinen Vorgarten aus dem Rahmen der hier überwiegend giebelständig an der Straßenflucht orientierten Bebauung. Eingang an der rückwärtigen Hofseite. Fachwerk des späten 18. Jh. ganz unter Putz liegend, wahrscheinlich weitgehend erhalten. Das Dachgeschoss mit Kniestock wie auch die giebelseitige Verschieferung sind auf das 19. Jh. zurückgehende Veränderungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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