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Traufständiges Wohnhaus des 18. Jh. in gedrungenen Proportionen aufgrund breiterer Giebel- als Traufseiten. Das Fachwerk ist durch unterschiedliche Materialien verdeckt - im Giebel verbrettert, im Obergeschoss verputzt und verschiefert, im verputzten Erdgeschoss wurde straßenseitig Mauerwerk vorgesetzt. Trotz der äußerlich unhomogenen Erscheinung kann aufgrund der wenig gestörten Fensterordnung auf eine möglicherweise noch relativ vollständige Fachwerksubstanz geschlossen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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