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Doppelwohnhaus mit kleiner Scheune. Giebelständiges, verputztes Wohngebäude der ersten Hälfte des 18. Jh. Eingänge an jeder Traufseite. Wandgefüge weitgehend ungestört, nach dem freiliegenden profilierten Giebelrähm und dem hofseitigen Geschossvorsprung ist Fachwerk guter Qualität mit barocken Zierformen zu erwarten. Der Hof ist auf eine kleine, zur Straße offenen Freifläche reduziert. Scheune mit geschnitztem Torsturzbalken, Inschrift mit Baudatum 17 M. R. A. Mr. 33.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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