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Villenartiges Wohnhaus bürgerlichen Zuschnitts als eingeschossiger Landhaustyp mit hohem Mansard-Krüppelwalmdach. Fassadengliederung durch unterschiedliche Fenstergruppen, Klappläden und Eingang mit Kupfervordach. Für die Bauzeit 1926 bereits "altmodische" Strömungen der Architektur nach der Jahrhundertwende (Jugendstil, Heimatstil) wurden zu künstlerisch befriedigender Lösung gebracht. Ungestörter Zustand einschließlich Innenleben (Treppe, Türen, Vertäfelungen).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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