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Taunusstraße 2-18
Reihe barocker Hakenhofreiten des 18. Jh. an der Nordostseite der Taunusstraße. Von ehemals 10 Anwesen wurden einige inzwischen verändert. Die zurückliegenden Scheunen bilden stellenweise eine zusammenhängende Zeile. Giebelständige zwei- oder dreizonige Wohnhäuser in gleichartigen Abständen bestimmen das Straßenbild; einige Fassaden zeigen gutes Sichtfachwerk, andere sind verputzt oder verschiefert. Diese frühe Ortserweiterung orientiert sich an der Landstraße nach Bärstadt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |