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Wohnhaustyp (Wohnstall- oder Hirtenhaus) wie Nr. 19, ursprünglich wahrscheinlich baugleich. Spätere Veränderungen sind die Hinzufügung des Mittelzwerchhauses und die Entfernung des straßenseitigen Eingangs mit Treppe. Giebelseite verschiefert. Massives Untergeschoss wie bei Nr. 19 mit schmalen querliegenden Fensterschlitzen (ehemaliger Stall). Zugehörige Scheune ebenfalls durch neues Wohngebäude ersetzt. Sozialgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung wie Nr. 19.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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