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Wohngebäude eines früheren Hakenhofes; Scheune nicht mehr vorhanden. Giebelständiges, zweizoniges Wohnhaus des am Ort häufig vertretenen Typs auf quadratischem Grundriss; dadurch ungefähr gleichlange Trauf- und Giebelseiten. Hofseits ist im Obergeschoss Fachwerk des 18. Jh. in guter Qualität sichtbar. Regelmäßige Mannfiguren mit geraden Streben und Feuerböcke als Brüstungszier ergeben ein ausgebogenes Bild. Übrige Wände verputzt oder verkleidet. Bestandteil der Reihe Taunusstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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