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Hälfte eines Doppelwohnhauses mit Scheune. Rückwärtiger (nordöstlicher) Teil eines giebelständige Wohngebäudes in Querteilung. Im Gegensatz zum mehrfach umgebauten Vorderhaus Nr. 16 ist Nr. 18 verputzt, jedoch weitgehend im Originalzustand erhalten. Die Fensterstellung lässt auf intaktes Fachwerk des 18. Jh. schließen. Dach und Eingangsvordach verschiefert. Die diagonal gestellte Scheune des 19. Jh. im wesentlichen erhalten. Abschluss der alten Ortsbebauung nach Nordosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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