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Neben der Pfarrkirche, ebenfalls in erhöhter Lage. Klassizistischer Putzbau von 1835, trotz schlichter Fassadenbehandlung repräsentativ durch großzügige Geschosshöhen und streng symmetrische Gliederung der Hauptfassade in fünf regelmäßige Achsen. Hochrechteckige Fenster, im Erdgeschoss mit Klappläden. Gurtgesims in Brüstungshöhe des Obergeschosses. Eingezogener Eingang mit Treppe, zweiflügelige Haustür mit Kassettenfüllungen und Oberlicht. Flaches Walmdach mit Dreiecksgauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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