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Brunnen am Hang des Eckernberges oberhalb des Dorfes. Erneuertes Gehäuse aus Backstein, außen verputzt, mit Satteldach über altem, rundem, aus Bruchsteinen gemauertem Brunnenschacht, mit Kurbelwelle, Rad und Kette des ehemaligen „Rollborns" (Ziehbrunnen). Altertümliche, selten erhaltene Brunnenform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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