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Friedhofskreuz und Mauerreste des alten, am südöstlichen Ortsrand neben der Landstraße gelegenen Friedhofs. Teile der Friedhofsmauer sind als Trockenmauerwerk erhalten. Der Friedhof wurde um die Mitte des 19. Jh. angelegt und war bis zur Anlage des neuen Friedhofes 1905 in Benutzung. Friedhofskreuz mit Korpus aus Sandstein, Sockelinschrift: "Errichtet von Andreas Weinbach und seiner Ehefrau Eva Rodenbach 1866", Bestandteil der Friedhofsausstattung in katholischen Gemeinden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |