Erbacher Forsthaus
Erbacher Forsthaus
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Rheingau-Taunus-Kreis
Schlangenbad
Niedergladbach
  • Erbacher Forsthaus
Erbacher Forsthaus
Flur: 8
Flurstück: 18

Lage südlich Niedergladbach am Rande des Rheingauer Hinterlandswaldes. Das vormalige Gladbacher Forsthaus entstand aufgrund eines Beschlusses des Haingerichts von 1736 zur Anstellung eines Försters, um zunehmenden Waldverwüstungen im Hinterlandswald entgegenzutreten. Der Bau folgte auf Anweisung des Oberamtes Eltville von 1741 im Gladbacher Feld nahe der Erbacher Grenze. Nach der Teilung des Hinterlandswaldes wurde 1821 der Abbruch beschlossen, jedoch nur Nebengebäude abgelegt und das 1823 wieder instandgesetzte Forsthaus nun der Gemeinde Erbach zugeschlagen. 1882/83 war es Mittelpunkt dreier Schutzbezirke der Oberförsterei Eltville. Später wurde es an private Nutzer verkauft.

Haupt- und Nebengebäude aus Fachwerk, überwiegend verschiefert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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