Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Lage südlich Niedergladbach am Rande des Rheingauer Hinterlandswaldes. Das vormalige Gladbacher Forsthaus entstand aufgrund eines Beschlusses des Haingerichts von 1736 zur Anstellung eines Försters, um zunehmenden Waldverwüstungen im Hinterlandswald entgegenzutreten. Der Bau folgte auf Anweisung des Oberamtes Eltville von 1741 im Gladbacher Feld nahe der Erbacher Grenze. Nach der Teilung des Hinterlandswaldes wurde 1821 der Abbruch beschlossen, jedoch nur Nebengebäude abgelegt und das 1823 wieder instandgesetzte Forsthaus nun der Gemeinde Erbach zugeschlagen. 1882/83 war es Mittelpunkt dreier Schutzbezirke der Oberförsterei Eltville. Später wurde es an private Nutzer verkauft.
Haupt- und Nebengebäude aus Fachwerk, überwiegend verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |